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Brennstoffeinsatz genehmigungsbedürftiger Feuerungsanlagen 2016
Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016... -
Genehmigungsbedürftige Anlagen/Nebenanlagen nach § 4 BImSchG
Sachdaten zu Anlagen im Land Berlin, die nach den §§ 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind.
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.