Die Datensätze enthalten Anhang 1 – 3 des Berichtes sowie Anlage 1 der Senatsvorlage zum Rechenschaftsbericht.Der Senat legt entsprechend § 11 des Haushaltgesetzes (Land) und § 12 des Haushaltsgesetzes (Stadtgemeinde Bremen) periodisch ein Bericht über die Zuwendungen nach §§ 23, 44 Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen – LHO vor. Da die Einzelförderungen des Jahres 2017 bereits quartalsweise und damit wesentlich aktueller im Transparenzportal veröffentlicht wurden, steht bei diesem Bericht gemäß Beschluss des Senats vom 10. Januar 2017 erstmals die Entwicklung der Zuwendungen auf Ressortebene insgesamt und das damit erzielte Ergebnis im Vordergrund. Eine Übersicht über die in ZEBRA erfassten, festen Indikatoren für die Zielerreichung der Förderrichtlinien sowie für die geschlechtsspezifischen Kennzahlen sind im Anhang 1 ausgewiesen. Im Anhang 2 sind die noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten oder noch nicht geprüften Verwendungsnachweise des Jahres 2016 aufgeführt. Die unabweisbaren Ausnahmen vom Besserstellungsverbot für die Zuwendungen 2017 sind im Anhang 3 zusammengefasst.