Mit der Übersicht GZR-Daten zur Schwarzarbeit 2014 legt das Bundesamt für Justiz das Ergebnis von Auswertungen der im Jahr 2014 in das Teilregister über natürliche Personen zu nach § 149 Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) eingetragenen rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen vor. Der Datensatz beinhaltet alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 10 und 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), §§ 15 und 15a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches (StGB), die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen erkannt wurde (§ 149 Abs. 2 Nr. 4 GewO), und die im Auswertungsjahr in das Gewerbezentralregister eingetragen wurden.