Die Zulassungsbehörden in Deutschland teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) neben den Neuzulassungen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern auch deren Außerbetriebssetzung mit. Diese Mitteilungen zu den Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie dessen Halter werden im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert und bilden die Datengrundlage für den Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach ausgewählten Merkmalen. Hier werden unter anderem die Merkmale Zulassungsbezirk, Hubraum, PKW-Dichte, Kraftstoffarten und Emissionsgruppen und Fahrzeugklassen ausgewertet. Bei regionaler Gliederung ist der Wohnort des Halters bzw. der Firmensitz, die Niederlassung oder die Dienststelle maßgebend. Berichtszeitpunkt ist der 1. Januar eines Jahres.